Neuigkeiten (allgemein)
Zum 01. Juli 2009 tritt eine Änderung der Notrufverordnung zum Telekommunikationsgesetz in Kraft. Danach sind Notrufe per Mobiltelefon nur noch mit betriebsbereiter SIM-Karte möglich.

Bislang war ein Notruf auch ohne SIM-Karte möglich, doch leider kam es häufig zu Missbrauch“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer.

Die Notrufleitstellen würden immer stärker unter dem Missbrauch leiden. Daher dürfen die Mobilfunknetzbetreiber nur noch Notrufe durchstellen, die von Mobiltelefonen mit einer betriebsbereiten SIM-Karte stammen.

Damit könnten die Verursacher nun einfacher straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. Der Missbrauch des Notrufs sei eine Straftat und werde mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet, so der Branchenverband BITKOM.
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 Himmelslaternen verboten




In Thüringen sind nun seit Oktober 2009 alle Arten von Himmelslaternen verboten. Da die Verordnung keine Ausnahmen vorsieht, dürfen keinerlei brennende Ballone im Freistaat mehr aufsteigen. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung droht ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Die besonders auf Partys und Geburtstagen beliebten Glücksbringer aus Papier sind bereits in einer Mehrzahl von Bundesländern verboten. In der Vergangenheit haben mehrfach Ballonhüllen Feuer gefangen und sind unkontrolliert zu Boden gegangen. In Thüringen war das Verbot nach einem Großbrand im historischen Stadtkern von Weimar in die Wege geleitet worden. Der Ursache des katastrophalen Feuers, bei dem ein Millionenschaden entstand, ist wahrscheinlich auf eine Himmelslaterne zurückzuführen.

 
 
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