Bislang war ein Notruf auch ohne SIM-Karte möglich, doch leider kam es häufig zu Missbrauch“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer.
Die Notrufleitstellen würden immer stärker unter dem Missbrauch leiden. Daher dürfen die Mobilfunknetzbetreiber nur noch Notrufe durchstellen, die von Mobiltelefonen mit einer betriebsbereiten SIM-Karte stammen.
Damit könnten die Verursacher nun einfacher straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. Der Missbrauch des Notrufs sei eine Straftat und werde mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet, so der Branchenverband BITKOM.
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